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Kanzlei Dr. Thome & Kirschner Oberhausen-Rh. 


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Unsere Rechtsanwälte sind bei der Rechtsanwaltskammer Karlsruhe zugelassen.

Beide Rechtsanwälte sind  vertretungsberechtigt vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, welches für den gesamten badischen Landesteil zuständig ist.

Gerichte

Seit dem 01.01.2000 können wir Sie  vor allen Landgerichten in Deutschland vertreten, z.B. vor den nahegelegenen Landgerichten Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg,Frankenthal, Landau, Baden-Baden und Stuttgart. Bislang konnten Rechtsanwälte zwar vor allen Amtsgerichten auftreten, mußten aber für "fremde" Landgerichte einen auswärtigen Kollegen als formellen Prozessbevollmächtigten einschalten.

Seit dem 01.08.2002 kann ein bei einem Oberlandesgericht vertretungsberechtigter Anwalt bei allen anderen Oberlandesgerichten in Deutschland auftreten. Somit können unsere Rechtsanwälte Sie  bei allen anderen Oberlandesgerichten, z. B. vor dem Oberlandesgericht Stuttgart oder dem Pfälzischen Oberlandesgericht in Zweibrücken, vertreten.

Außer vor den Amts-, Land- und Oberlandesgerichten können wir Sie vor den Arbeitsgerichten, Verwaltungsgerichten und Sozialgerichten in allen Instanzen und vor dem Bundesverfassungsgericht vertreten.