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Unsere
Rechtsanwälte sind bei der
Rechtsanwaltskammer
Karlsruhe zugelassen.
Beide Rechtsanwälte sind vertretungsberechtigt vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe, welches für den gesamten badischen Landesteil zuständig ist.
Seit dem
01.01.2000 können wir
Sie
vor allen Landgerichten in Deutschland vertreten, z.B. vor den
nahegelegenen
Landgerichten Karlsruhe, Mannheim, Heidelberg,Frankenthal, Landau,
Baden-Baden
und Stuttgart. Bislang konnten Rechtsanwälte zwar vor allen
Amtsgerichten
auftreten, mußten aber für "fremde" Landgerichte einen
auswärtigen
Kollegen als formellen Prozessbevollmächtigten einschalten.
Seit dem
01.08.2002 kann ein bei einem
Oberlandesgericht
vertretungsberechtigter Anwalt bei allen anderen Oberlandesgerichten in
Deutschland auftreten. Somit können unsere Rechtsanwälte
Sie
bei allen anderen Oberlandesgerichten, z. B. vor dem Oberlandesgericht
Stuttgart oder dem Pfälzischen Oberlandesgericht in
Zweibrücken,
vertreten.
Außer
vor den Amts-, Land- und
Oberlandesgerichten
können wir Sie vor den Arbeitsgerichten,
Verwaltungsgerichten
und Sozialgerichten in allen Instanzen und vor dem
Bundesverfassungsgericht
vertreten.
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